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Hamburg: 15 Jahre Freiheitsberaubung für Motassadeq |
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Friday, 25. January 2008 |
Von Gerhard Wisnewski
Eines Tages findet in einem Rechtsstaat wegen eines Bankraubes ein
Prozeß gegen einen Studenten statt. Er habe bei dem Bankraub zwar nicht
mitgemacht, aber er habe die Bankräuber vorher gekannt und unterstützt,
heißt es in der Anklageschrift. Der Angeklagte sagt, er habe von dem
Plan nichts gewußt und seine angebliche Mithilfe seien ganz normale
Gefälligkeiten unter Studenten gewesen. Ein eindeutiger Zusammenhang
zwischen den Gefälligkeiten und dem Bankraub läßt sich nicht
herstellen. Da man ihm auch eine Mitwisserschaft nicht nachweisen kann,
ist der Angeklagte freizusprechen. Denn eine Verurteilung käme nur in
Frage, wenn der Angeklagte von den Plänen seiner Mitstudenten gewußt
und ihnen bei der Ausführung geholfen hätte.
Er
ist auch deshalb freizusprechen, weil über die Haupttat, also den
Bankraub, keine Klarheit zu gewinnen ist: Wer hat ihn überhaupt
wirklich begangen? Die angeblichen Bankräuber konnten nämlich weder
Auto fahren, noch eine Waffe bedienen, noch mit Sprengstoff umgehen.
Dennoch sollen Sie mit einem schnellen Wagen vorgefahren, außerhalb der
Öffnungszeiten in das Allerheiligste der Bank eingedrungen sein (was ohne Hilfe aus der Bank nicht möglich gewesen wäre) und den Tresor gesprengt haben.
Auch für ihre Tatbeteiligung gibt es nicht nur keine Beweise; sie
selbst kann man auch nicht verhören, denn seit dem Bankraub sind sie
verschwunden: Bei der Sprengung des Tresors umgekommen, behauptet die
Polizei. Von den eigentlichen Drahtziehern des Bankraubs aus dem Weg
geräumt, behaupten andere. Wie ihre Leichen aus der Bank getragen
wurden, hat niemand gesehen.
Beweise und Indizien sprechen überhaupt für eine ganz andere Version:
Nämlich dafür, daß die Bank nicht von den den angeblichen Bankräubern,
sondern vom Direktor selbst ausgeraubt worden war. Der Direktor hatte
die angebliche Räuberbande möglicherweise nur angeheuert, um von seiner
eigenen Beteiligung an der Tat abzulenken. In den Wochen vor dem
Bankraub hatte man die Bande in den Kneipen rund um die Bank
herumlungern und sich auffällig benehmen sehen. Sie zettelten
Streitereien an und raunten, daß bald etwas ganz Großes passieren
werde. Nur: Danach waren sie eben weg. Der Bankdirektor dagegen fuhr
plötzlich eine Luxuslimousine und bezahlte die horrende Miete für seine
weiße Villa am Stadtrand. Auch sonst gab es jede Menge Indizien und
Beweise gegen ihn. Seine Verhaftung konnte nur eine Frage der Zeit
sein. Da die Haupttat, der Bankraub, nicht aufzuklären beziehungsweise
nicht so abgelaufen war, wie die Anklageschrift gegen den Studenten
behauptete, war dieser auch deshalb freizusprechen. Denn ohne
aufgeklärte Haupttat, kann es auch keine Aufklärung der Beihilfe geben.
Soweit die Abläufe in einem Rechtsstaat.
In Deutschland wurde
der strafrechtlich bis dahin nicht in Erscheinung getretene Mounir al
Motassadeq im November 2006 der Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung und der Beihilfe zu den Attentaten des 11.9.2001 schuldig
gesprochen. Am heutigen 8. Januar 2007
wurde nur noch das Strafmaß festgelegt: 15 Jahre Haft. Die Urteile sind
Phantasieurteile wie aus den besten Zeiten der Inquisition. Sie
betreffen nicht nur ihn, sondern uns alle, da es in Zukunft möglich
sein wird, jedermann mit derartigen Urteilen seiner Freiheit zu
berauben. Daß er eine hochpolitische Figur ist, kann für
den zweifachen Familienvater Motassadeq wohl kaum ein Trost sein - eine
Person der Zeit- und Weltgeschichte von großer Wichtigkeit, die
zwingend erforderlich ist, um das Verbrechen des Direktors zu decken.
Der braucht das Urteil unbedingt, um dem Phantom der Räuberbande, die
angeblich seine Bank beraubte, Leben einzuhauchen. Und um weiter in
seiner weißen Villa wohnen zu können.
Ausführliche Informationen
zum Fall Motassadeq finden Sie den dem Buch "Mythos 9/11" und indem Sie
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