Von Anneliese Fikentscher und Andreas Neumann
Bisher war das immer so: "Die
Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die
wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der
Presse... Zur Veröffentlichung bestimmte Nachrichten und Informationen
in Wort und Bild sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf
ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung,
Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht
werden. Dokumente müssen sinngetreu wiedergegeben werden. Unbestätigte
Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu
machen." So steht es im deutschen Pressekodex (Ziffer 1 und 2).
Nun aber soll das plötzlich
nicht mehr gelten - jedenfalls, wenn es nach zwei Mitgliedern des
Beschwerdeausschusses beim Deutschen Pressserat geht. Ach was -
Mitglieder: Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des
Beschwerdeausschusses
wollen nun das Verhältnis des Journalisten zur Wahrheit ein wenig
korrigieren. Fortan soll sich dieses wie folgt gestalten:
"Im
Gesamtkontext können Journalisten [...] nicht verpflichtet werden, ein
sehr wahrscheinliches Geschehen in der Berichterstattung als Verdacht
zu formulieren. Dies würde bedeuten, dass künftig nur noch definitiv
festgestellte Wahrheiten als unbestritten und damit Fakt dargestellt
werden könnten. Eine solche Forderung wäre abwegig und würde die
journalistischen Möglichkeiten sprengen."
Nochmal langsam zum
Mitschreiben: "Im Gesamtkontext können Journalisten [...] nicht
verpflichtet werden, ein sehr wahrscheinliches Geschehen in der
Berichterstattung als Verdacht zu formulieren."
Das heißt: sie dürfen bereits ein bloß "sehr wahrscheinliches Geschehen" als wahr darstellen.
Alles andere würde bedeuten, daß nur noch Fakten ("definitiv festgestellte Wahrheiten") als Fakten dargestellt werden könnten.
Unerhört eigentlich. So etwas wäre natürlich "völlig abwegig".
Das heißt:
- Journalisten dürfen in Zukunft bereits Wahrscheinlichkeiten
als Fakten ("Tatsachenbehauptungen") verkaufen
- und was "sehr wahrscheinlich" ist, ist natürlich nicht
definiert.
Ein echter Fortschritt, finden Sie nicht auch?
Daß dies kompletter Blödsinn
ist, leuchtet jedem sofort ein. Zum Beispiel, wenn man an den Bereich
der Persönlichkeitsrechte denkt. Wer Tatsachenbehauptungen aufstellt,
muß diese auch beweisen können, sonst darf er sie nicht als
Tatsachenbehauptungen formulieren - so einfach ist das.
Was hat den Presserat zu
dieser umwerfenden Neubestimmung des journalistischen
Wahrheitsgebotes veranlaßt? Auslöser waren Beschwerden gegen mehrere
Veröffentlichungen über das so genannte Srebrenica-Video, das Anfang
Juni 2005 im Rahmen des Prozesses gegen den ehem. Präsidenten der
Bundesrepublik Jugoslawien, Slobodan Milosevic, gezeigt wurde und das
dann rund um die Welt ging - mit dem Ziel, einen nachträglichen Beweis
für das so genannte Massaker von Srebrenica zu liefern und Milosevic
die Verantwortung für dieses Massaker anzulasten.
Die Sache hat nur einen Haken:
In den Veröffentlichungen, die wir exemplarisch herausgegriffen haben
('taz', 'F.A.Z.', 'Welt' und 'dpa'), gibt es eine Vielzahl falscher
oder zumindest nicht erwiesener Darstellungen, die aber als
Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden. Daß die Darstellungen nicht
(alle) zutreffen können, ergibt sich schon daraus, daß sie sich
widersprechen. Es kann z.B. nicht zutreffen, daß der angebliche Mord im
Gebiet von Srebrenica und gleichzeitig in mehr als 100 Kilometern
Entfernung stattgefunden hat. Es ist nicht möglich, daß der angebliche
Mord in den Tagen des so genannten Massakers von Srebrenica Mitte Juli
1995 und auch vier Monate später stattgefunden hat.
Vielfach haben wir Natasa
Kandic, Leiterin des Belgrader Menschenrechtsfonds, der in den
Medien oft als Quelle für das so genannte Srebrenica-Video angegeben
wird, angeschrieben und konkrete Fragen, insbesondere nach der Herkunft
des Videomaterials, nach Ort und Zeit des Geschehens, gestellt.
Der Menschenrechtsfond -
übrigens eine NGO, die seit 1994 eng mit dem Kriegsverbrechertribunal
für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag zusammenarbeitet - hat zwar
mehrfach reagiert, aber nie die Fragen beantwortet. Es muß also offen
bleiben, was das, was auf dem Video zu sehen ist, wirklich darstellt
und wie dieser Vorgang einzuschätzen ist. Es stellt sich die Frage, mit
welcher 'Sorgfalt' die betreffenden Medien Quelle und Wahrheitsgehalt
überprüft haben. Der Presserat aber urteilt: "Nach unserer Auffassung
haben die Zeitungen bzw. die Nachrichtenagentur den zum Zeitpunkt der
Berichterstattung aktuellen Erkenntnisstand zu dem Vorgang
wiedergegeben."
Der Presserat: "Unbestritten
ist {...], dass das Massaker in und um Srebrenica stattgefunden hat."
Und weiter: "Die Wahrscheinlichkeit, dass das Video ein Geschehen um
Srebrenica zeigt, ist sehr hoch und die von den Zeitungen und der
Nachrichtenagentur gewählte Darstellung daher gerechtfertigt." Das
schreibt der Presserat - man kann es kaum glauben - obwohl in einer
Vielzahl von Veröffentlichungen ein Ort genannt wird, der mehr als 100
Kilometer von Srebrenica entfernt südlich von Sarajevo liegt.
Der Presserat: "Auch wenn
offenbar nicht festgestellt werden kann, wann der Vorgang genau
geschehen ist, so erscheint es uns doch wahrscheinlich, dass er so wie
dargestellt stattgefunden hat." Und: "Es erscheint uns unbestritten,
dass das Video Szenen zeigt, die im Umfeld von Srebrenica geschehen
sind. Dabei ist es unerheblich, zu welchem genauen Zeitpunkt das
Geschehen stattgefunden hat. Ob nun direkt nach der Einnahme von
Srebrenica oder einige Zeit später, ist zweitrangig." 'Einige Zeit
später': das sind vier Monate. Man muß an der Denkfähigkeit des
Presserats zweifeln. Niemand hat bisher behauptet, daß sich das so
genannte Massaker von Srebrenica über einen Zeitraum von vier Monaten
erstreckt hat.
Der Presserat versteigt sich dann abschließend zu dem Urteil:
"Insgesamt konnten wir eine
Verletzung publizistischer Grundsätze daher nicht feststellen. Ihre
Beschwerden waren somit unbegründet."
Auf die Mehrzahl von Vorwürfen
gegen die Veröffentlichungen von 'taz', 'F.A.Z.', 'Welt' und 'dpa' geht
der Presserat mit keinem Wort ein und befindet damit implizit:
Es darf behauptet werden, was
definitiv falsch ist. So darf unterstellt werden, es seien sechs
hingerichtete Personen zu sehen, auch dann, wenn dies erwiesenermaßen
nicht zutrifft - und zwar deshalb nicht, weil auf einem Bild der am
Boden Liegenden eindeutig zu sehen ist, wie sich die Körper bewegen,
keinerlei Blut von Einschüssen zu erkennen ist und eine Szene folgt,
die zeigt, wie die Gefangenen abgeführt werden, also noch am Leben sind.
Es dürfen sensationslüsterne
Falschdarstellungen verbreitet werden. So darf von 'Bergen von Leichen'
geschrieben werden (Erich Rathfelder in der 'taz': "...Zivilisten
werden aus einem Lkw geschubst, müssen über eine Wiese kriechen, ein
Serbe tritt mit dem Stiefel einem Opfer gegen den Kopf, Berge von
Leichen."), auch dann, wenn diese nur in der Phantasie des Schreibenden
existieren, es tatsächlich um maximal sechs Personen geht, die - wenn
es sich nicht um eine gespielte Szene handelt - möglicherweise
umgebracht worden sind.
Entgegen aller
rechtsstaatlicher Prinzipien dürfen Vorverurteilungen ausgesprochen
werden, auch dann, wenn es nur vage Verdächtigungen gibt. So dürfen
Personen des Mordes und des Abschlachtens von Menschen auch dann
bezichtigt werden, wenn es dafür keinerlei Beweise gibt, geschweige
denn ein
unabhängiges Gericht darüber geurteilt hat.
Es ist verheerend. Der
Deutsche Presserat legitimiert damit jegliche Desinformation und
erteilt einen Freibrief für propagandistische Kriegshetze.