Da Journalisten natürlich kein
amtliches Dienstgeheimnis verraten können, da sie keine Amtsträger
sind, macht man sie durch einen Trick zum Mittäter: Indem man einfach
annimmt, ein Amtsträger würde ein Dienstgeheimnis sicher nicht von
selbst verraten, sondern muß von den Journalisten angestiftet worden
sein. Schwupp, sind Journalisten Anstifter eine Straftat, die sie
selbst gar nicht begehen können. Lesen Sie hier, wie Behörden schon
immer die Pressefreiheit ausgetrickst haben...
Hausdurchsuchung bei RAF-Phantom-Autoren
Von Gerhard Wisnewski
Am
1. März 1994 klingelte es morgens punkt acht Uhr an unserer Tür. Ich
kam die Treppe runter und machte auf. Meine Lebensgefährtin war mit
unserem einjährigen Sohn in der Küche. Durch das Gartentor kam ein
Aufgebot von sechs bis sieben Personen. Sie stellten sich als
Angehörige des Bayerischen und Hessischen Landeskriminalamts sowie der
örtlichen Polizei vor. Ich hätte sofort zu öffnen, da sie bei mir eine
Hausdurchsuchung durchführen müßten.
So ein Polizeiaufgebot ist erst
einmal ein Schock. Die Leute kamen herein und füllten sofort Flur und
Wohnzimmer aus. Meine Lebensgefährtin kam dazu. Ein Beamter fuhr sie in
unserer Wohnung (!) an, wer sie eigentlich sei. Zum Glück fielen ihr
die richtigen Worte ein: Er solle sich gefälligst selber erst mal
vorstellen, wenn er schon in ein fremdes Haus eindringe. Die folgenden
Erniedrigungen kann sich nur jemand vorstellen, der soetwas schon
einmal erlebt hat. Die gesamte Privat- und Intimsphäre ist den Beamten
schutzlos preisgegeben. Wir konnten keinen Schritt machen, ohne
beobachtet zu werden. Ich durfte zunächst mit niemandem telefonieren.
Ohne mit der Außenwelt Kontakt aufnehmen zu können, bekommt man eine
Menge Phantasien, was nun gleich passieren könnte. Sieben Polizisten,
wahrscheinlich bewaffnet, und auf meiner Seite eine Frau mit einem
kleinen Kind. Nicht, daß die Beamten solche Phantasien besonders
befördert hätten - sie entstehen einfach aus der Situation heraus.
Wie man Dienstgeheimnisse verletzt, ohne im Dienst zu sein...
Dann folgte die Begründung für die
Durchsuchung: Verletzung eines Dienstgeheimnisses. Mir blieb der Mund
offen stehen, und ich brauchte eine ganze Weile, um die rechtliche
Konstruktion, die diese Durchsuchungswelle in den Wohnungen und
Arbeitsstätten von Journalisten ermöglicht hatte, überhaupt zu
verstehen. Denn zunächst mal bin ich kein Beamter und kann schon
deshalb auch kein Dienstgeheimnis verletzen oder verraten. Vielleicht
hat jemand anderes ein Dienstgeheimnis verraten, aber dann war das eben
er und nicht ich. Tatsächlich, so stellte sich allmählich heraus, wurde
ein Rechtsanwalt des Verrats eines Dienstgeheimnisses verdächtigt, das
ihm im Rahmen seiner Tätigkeit anvertraut worden war. Zur Verteidigung
eines Mandanten hatte er Verfassungsschutzakten bekommen, deren
vertrauliche Behandlung er schriftlich bestätigen mußte. Er sollte
dieses Dienstgeheimnis an mich und die Mit-Autoren des Buches "Das
RAF-Phantom" verraten haben.
Dennoch verstand ich nicht gleich,
wieso ich mich mit dem Verrat eines anderen strafbar gemacht haben
sollte, und wie dieser Polizeieinsatz begründet werden sollte. Die
Konstruktion war ebenso abenteuerlich wie verblüffend. Obwohl es dafür
nicht die geringsten Hinweise gab, wurde - da ein Dienstgeheimnis
verraten wurde - unterstellt, daß der Rechtsanwalt dies bestimmt nicht
aus freien Stücken getan haben konnte. Vielmehr, so die Konstruktion,
war er zu soetwas nur in der Lage gewesen, weil er von uns angestiftet
worden war. Damit, nämlich als Anstifter, waren wir plötzlich
Beteiligte an der Straftat des Verrats eines Dienstgeheimnisses, obwohl
wir gar kein Dienstgeheimnis verraten konnten.
Rollkommando gegen die Pressefreiheit
Die Unverletzlichkeit unserer
Wohnungen stellte nun überhaupt kein Hindernis mehr dar. Mit dieser aus
der Luft gegriffenen Annahme wurden im wesentlichen folgende simultan
durchgeführten Maßnahmen gerechtfertigt:
1. Hausdurchsuchung bei Gerhard Wisnewski,
2. Hausdurchsuchung bei Wolfgang Landgraeber,
3. Hausdurchsuchung beim WDR ,
4. Hausdurchsuchung bei Ekkehard Sieker,
5. Hausdurchsuchung bei Rechtsanwalt K. (Wohnung),
6. Hausdurchsuchung bei Rechtsanwalt K. (Kanzlei).
Bei diesen Rollkommandos dürften
sich an die 50 Beamte im Einsatz befunden haben, die teilweise von weit
her angereist waren. Die Durchsuchungen dauerten durchweg mehrere
Stunden. Dabei wurden private Adressenverzeichnisse ebenso durchgesehen
wie Tagebücher und Briefverkehr. Es wurde nicht die Spur eines Beweises
für die - wie gesagt ohnehin abenteuerliche - These der Behörden zutage
gefördert. Bei mir wurde keine einzige Unterlage beschlagnahmt. Dennoch
wurden alle Betroffenen anschließend gezwungen, sich einer
erkennungsdienstlichen Behandlung zu unterziehen.
Das bedeutete für mich: Ich mußte
zur nächsten Polizeistation fahren, wo ich fotografiert wurde. Außerdem
wurden mir die Fingerabdrücke abgenommen. Meine Lebensgefährtin wollte
mich lieber begleiten, weil das ganze, insbesondere die willkürliche
Begründung, doch zu sehr den Odem eines Willkürregimes verströmte. Man
kann sich leicht vorstellen, was dieser Eingriff bedeutet - nicht nur
persönlich, sondern auch für die Arbeit von Journalisten, die die
unbeeinflußte Unterrichtung der Öffentlichkeit sicherstellen sollen.

|
Retten Sie das Mei-nungsklima: Diese Seite kann nur mit Ihrer Hilfe überleben. |
Kein Schutz durch das "Zeugnisverweigerungsrecht"
Das sogenannte
"Zeugnisverweigerungsrecht" bot in dieser Situation nicht den
geringsten Schutz. Erstens wurden Buchautoren davon seinerzeit
überhaupt nicht erfaßt. Zweitens fand eine Trennung zwischen
"selbstrecherchiertem" und "zugespieltem" Material statt, die in der
Praxis gar nicht durchzuhalten ist. Um es vereinfacht zu sagen:
"Selbstrecherchiertes Material" ist nicht geschützt, während
"Fremdmaterial" geschützt ist. Was, wenn jetzt beides durcheinander auf
meinem Schreibtisch liegt, weil ich gerade an dem Material arbeite? Als
besonders schlimm empfand ich, daß sämtliche Unterlagen durchwühlt
wurden, darunter auch ein Buchmanuskript, an dem wir gerade arbeiteten.
Einen übleren Eingriff in die Pressefreiheit kann man sich kaum noch
vorstellen.
Eine solche Hausdurchsuchung hinterläßt - auch wenn sich
die Beamten formal korrekt verhalten - ein Gefühl der Entwürdigung.
Wir blieben ziemlich verstört zurück, und man braucht sehr lange, um
darüber hinwegzukommen. Der Staatsanwalt ließ sich zweieinhalb Jahre
Zeit, das Verfahren einzustellen. Der Bescheid kam ohne weiteren
Kommentar im September 1996. Auch die Ermittlungsakte habe ich
bekommen. Daraus ergab sich, daß der Aufwand noch weitaus größer
gewesen war, als wir zunächst dachten. Es ging nur darum, die undichte
Stelle zu finden. Der Staat reagiert sehr empfindlich, wenn man
Einblick in seine Schweinereien nimmt. Polizei ermittelte gegen
Polizei. Die Polizei hatte selbst das Bundeskriminalamt auf den Kopf
gestellt, um die undichte Stelle zu finden. Jeder BKA-Mann, der Kontakt
zu einer bestimmten Akte gehabt hatte, wurde vernommen. Zurück blieb
der Eindruck eines kafkaesken Theaters von Polizei und
Staatsanwaltschaft. Gelernt habe ich daraus, daß der Schutz von
Journalisten gegenüber Eingriffen von Polizei und Staatsanwälten nicht
viel taugt. Aus der Luft gegriffene Verdachtsmomente reichen, damit
schon Morgen irgendeine Polizeitruppe bei dir zu Hause stehen kann und
dich mit Ermittlungsverfahren und erkennungsdiesntlicher behandlung zu
überziehen.
P.S.: Selbstverständlich haben die Beamten über unsere Informanten keinerlei Erkenntnisse gewinnen können...